Schulordnung

Damit sich jeder an unserer Schule wohl fühlen kann, haben Lehrer und Eltern diese Schulordnung erstellt, die für alle in der Schule gültig ist. Wichtigster Grundsatz ist für uns:

Die Würde aller Menschen ist unantastbar!

Daraus ergeben sich für unsere Schule die folgenden Punkte:

1. Verhalten in der Schule
  • In unserer Schule begegnen wir uns höflich, rücksichtsvoll und mit Respekt.
  • Ich verhalte mich so, dass sich jeder sicher und wohl fühlen kann. Wir helfen uns gegenseitig. Wenn ich nicht weiter weiß, kann ich mich an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer oder an die Schulleitung wenden.
  • Ich komme pünktlich zum Unterricht.
  • Und übrigens: Ein freundlicher Gruß macht freundliche Menschen.
2. Sicherheit
  • Ich behandle andere so rücksichtsvoll, wie ich selbst auch behandelt werden möchte.
  • Wir kommen gesund in die Schule und sorgen gemeinsam dafür, dass wir alle wieder gesund zu Hause ankommen. Ich trage meinen Teil dazu bei. Dazu verhalte ich mich so:
    • Ich gehe im Schulhaus.
    • Schulranzen, Sportbeutel, Mützen, Möbel, Türen und alle anderen Dinge nutze ich nur, wozu sie bestimmt sind.
    • Im Sportunterricht trage ich Sportkleidung (T-Shirt, Sporthose und Sportschuhe).
    • Ich verzichte auf das Werfen von Steinen, Schneebällen usw. und das Schleifen auf Eis und Schnee.
  • Nach bestandener Fahrradprüfung darf ich mit Helm und verkehrssicherem Fahrrad zur Schule kommen. Am Vormittag darf ich nicht mit Rollern zur Schule kommen.
3. Sauberkeit
  • Ich sorge auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus, im Klassenzimmer und auf den Toiletten für Sauberkeit.
4. Umgang mit elektronischen Geräten
  • Handys sind an der Schule unnötig und unerwünscht. Wenn ich trotzdem eines mitbringe, dann bleibt es ausgeschaltet im Ranzen. Elektronische Geräte, z.B. MP3-Player, PSP, GameBoy, … und Sammelkarten lasse ich daheim.
  • Tauchen diese Dinge in der Schule auf, werden sie dem Schulleiter übergeben und können dort von den Eltern abgeholt werden.

An die Eltern:

5. Schulweg
  • Wünschenswert ist, dass die Kinder den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Kind, wenn Sie es dennoch mit dem Auto zur Schule bringen, nicht an der Mittelbergstraße, sondern an der Klockhstraße aus- und einsteigen lassen. Bitte benutzen Sie die Klockhstraße als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Gemeindezentrum Richtung Schule) und lassen Sie Ihr Kind auf den Parkplätzen vor dem Gemeindezentrum ein- bzw. aussteigen. Das gesamte Umfeld der Schule ist Tempo-30-Zone.
6. Fehlzeiten
  • Ist Ihr Kind krank, so teilen Sie dies möglichst rasch (vor Beginn des Unterrichts) der Schule mit. Dazu können Sie einen Schulkameraden informieren oder auf unserem Anrufbeantworter (Tel. 51587) eine Nachricht hinterlassen.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen abzugeben.
  • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in gesetzlich begründeten Ausnahmefällen möglich. Einer Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien wird nicht stattgegeben.
  • Bei längeren Fehlzeiten (besonders in Sport/ Schwimmen) ist ein Attest notwendig.